Interesse am Mitmachen bei uns?

Für Herbst 2016 startet im THW Karlsruhe eine neue Grundausbildung. Im Vorfeld können sich alle Interessenten ab 17 Jahren bei uns am Montag, dem 26.9.16, 19 Uhr, informieren. Wir stellen an diesem Abend die Bundesanstalt Technische Hilfswerk und das THW Karlsruhe vor, machen einen gemeinsamen Rundgang und informieren euch über den aktiven Dienst.

Fundament der THW-Ausbildung ist die Grundausbildung. Ihr Ziel ist es, ein allgemeines Wissen über den deutschen und europäischen Katastrophenschutz sowie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) zu vermitteln. Alle angehenden Helferinnen und Helfer werden einheitlich an THW-typischen Werkzeugen und Geräten ausgebildet. Dies garantiert, dass alle Einsatzkräfte bundesweit einsetzbar sind. Dazu wird der grundlegende Umgang mit der allgemeingebräuchlichen Ausstattung im THW gelehrt.

Übersicht über die Ausbildungsthemen:

  • Das THW im Gefüge es Zivil- und Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr von Bund und Ländern
  • Grundlagen Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Arbeiten mit Leinen, Rundschlingen, Bandschlingen, Ketten, Drahtseilen und Spanngurten
  • Umgang mit Leitern
  • Stromerzeugung und Beleuchtung
  • Holz-, Gesteins- und Metallbearbeitung
  • Sicheres Bewegen von Lasten
  • Sicheres Arbeiten im und am Wasser
  • Verhalten im Einsatz
  • Grundlagen der Rettung und Bergung
  • Einsatzgrundlagen

Die Grundausbildung ist die erste Ausbildungsstufe im THW und wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die die Helferinnen und Helfer zur Teilnahme an THW-Einsätzen befähigt. Erst danach werden die Einsatzkräfte zur weiteren Spezialisierung den Einheiten und Fachgruppen des THW zugewiesen. Die sog. angepasste Grundausbildung, die ausschließlich in theoretischer Form stattfindet, ermöglicht auch Personen mit körperlichen Einschränkungen oder denjenigen, die ausschließlich Aufgaben außerhalb des technischen Einsatzes wahrnehmen möchten, die Mitwirkung im THW.

Bei Interesse freuen wir uns über eine kurze Info per E-Mail bis Freitag, 23.9.