Ins Wasser gefallen...

... sind Ende Juli einige THW-Helfer im Grötzinger Hallenbad. Der Grund für diese freiwillige Aktion war der Wunsch, zu prüfen, wie sich die THW-Uniform im Wasser verhalten - läuft man bei Einsätzen am und im Wasser Gefahr, ohne Rettungsweste unterzugehen?

Auf Initiative der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) wurde im Rahmen einer vergangenen Übung am Rhein angeregt, zu prüfen, was passiert, wenn ohne Rettungsweste gesicherte THW-Einsatzkräfte ins Wasser fallen, befürchtend, dass diese dadurch eine lebensbedrohliche Situation kommen können.

Um das Risiko besser abschätzen zu können, haben in einem Karlsruher Hallenbad einige THW-Einsatzkräfte den Selbsttest gewagt und sich in Einsatzkleidung ins Wasser fallen lassen. Taucher der DLRG haben den Versuch begleitet und für die Sicherheit gesorgt.

Dass uniformierte Einsatzkräfte nicht „wie ein Stein untergehen“, sondern genügend Auftrieb erhalten, hatte alle Beteiligte überrascht.

Die sich daraus erschließende Konsequenz lautet jedoch nicht, zukünftig auf Rettungswesten bei Einsätzen auf und am Wasser zu verzichten. Jedoch kann im Fall der Fälle vielmehr auch auf Feststoffwesten zurückgegriffen werden, sollten Automatikwesten, welche einen höheren Auftrieb haben, nicht zur Verfügung stehen.

Mit dieser Übung wurden auch Atemschutzgeräteträger „unter Wasser“ geschickt. Warum dieser ungewöhnliche Einsatz? Der Absturz durch eine Decke in einen vollgelaufenen Keller, Einsätze bei starken Verrauchungen an offenem Gewässer, der durch Hochwasser einige Zentimeter überflutete Garten, der den Swimmingpool nicht mehr zu erkennen ließ - all diese Situationen haben die unfreiwillige Nutzung von schwerem Atemschutz unter Wasser bereits in Einsatzsituationen notwendig machen lassen.

Von Herstellerseite wird dieser Einsatzzweck unterschiedlich geregelt: Während bei einigen Modellen der Druckminderer des mit 200 bis 300 Bar betriebenen Atemschutzgerätes durch eindringendes Wasser Schaden nehmen kann, sind andere Geräte in dieser Hinsicht unempfindlich. Generell muss nach einem Wassergang das Gerät einer Prüfung unterzogen werden und es empfiehlt sich, für Übungen nur solche Geräte zu verwenden, die kurz vor der Sechsjahresprüfung eh den Austausch des Druckminderer erfahren, so dass hierdurch keine unnötigen Kosten entstehen.

Ebenfalls ist zu beachten, dass die Restdruckwarnung, die den Träger vor knapp werdenden Sauerstoffvorrat hinweist, unter Wasser nicht funktioniert und daher eine gewissenhafte Überwachung der Einsatzkräfte erforderlich ist. Aus Sicherheitsgründen erfolgte die Durchführung dieser solcher Übung daher durch Absicherung durch DLRG-Rettungstaucher.

Kurzum: Wenn für einen Rettungseinsatz in geringen Wassertiefen keine zwecksmäßigen Geräte zur Verfügung stehen, kann auf Alternativen zurückgegriffen werden, auch wenn ihre Verwendung vielleicht ungewöhnlich erscheinen mag.